486_1978
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486. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung von entbehrlich gewordenen Straßenteilen der B 18 Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Hainfeld
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 486. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung von entbehrlich gewordenen Straßenteilen der B 18 Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Hainfeld
1978_486_0 486. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes und Auflassung von entbehrlich gewordenen Straßenteilen der B 18 Hainfelder Straße im Bereich der Gemeinde Hainfeld
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der
Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975
wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 18 Hainfelder Straße
wird im Bereich der Gemeinde Hainfeld wie folgt
beistimmt
Die B 18 Hainfelder Straße wird im Bereich
zwischen km 38,100 (alt) und km 41,920 (alt)
auf die bereits fertiggestellte und verkehrsübergebene
Straßentrasse umgelegt.
Die durch diese Umlegung für den Durchzugsverkehr
entbehrlich gewordenen Straßenteile
werden als Bundesstraße aufgelassen.