486_1977
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486. Kundmachung: Beitritt der Türkei und der Deutschen Demokratischen Republik zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 486. Kundmachung: Beitritt der Türkei und der Deutschen Demokratischen Republik zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden
1977_486_0 486. Kundmachung: Beitritt der Türkei und der Deutschen Demokratischen Republik zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden
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Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der
Vereinten Nationen haben die Türkei am 10. Oktober
1974 und die Deutsche Demokratische Republik
am 15. März 1977 ihre Beitrittsurkunden
zum Europäischen Abkommen über die Zöllbehandlung
von Paletten, die im internationalen
Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 231/1973), hinterlegt.
Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde
hat die Deutsche Demokratische Republik
den im Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens
vorgesehenen Vorbehalt erklärt.