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486_1977 AT

486. Kundmachung: Beitritt der Türkei und der Deutschen Demokratischen Republik zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 486. Kundmachung: Beitritt der Türkei und der Deutschen Demokratischen Republik zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden

Nach Mitteilungen des Generalsekretariates der

Vereinten Nationen haben die Türkei am 10. Oktober

1974 und die Deutsche Demokratische Republik

am 15. März 1977 ihre Beitrittsurkunden

zum Europäischen Abkommen über die Zöllbehandlung

von Paletten, die im internationalen

Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 231/1973), hinterlegt.

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde

hat die Deutsche Demokratische Republik

den im Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens

vorgesehenen Vorbehalt erklärt.

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