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486_1973 AT

486. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 486. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971

wird vom Bundesminister für Handel, Gewerbe

und Industrie hinsichtlich der in der Anlage A 1

des Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten

Waren und hinsichtlich der in den Anlagen A 1

und A 2 des Außenhandelsgesetzes 1968 nicht

genannten Waren und vom Bundesminister für

Land- und Forstwirtschaft hinsichtlich der in der

Anlage A 2 des Außenhandelsgesetzes 1968 angeführten

Waren, jeweils im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Finanzen, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie und des Bundesministers

für Land- und Forstwirtschaft vom

21. April 1972, BGBl. Nr. 123, über die Ermächtigung

der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 289/1973 wird

wie folgt geändert

§ 1 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Die Zollämter werden ermächtigt, für

bewilligungspflichtige Rechtsgeschäfte oder Handlungen,

die die Ausfuhr von in der Anlage zu

dieser Verordnung genannten Waren zum Gegenstand

haben, anläßlich der Ausgangsabfertigung

Bewilligungen in vereinfachter Form zu erteilen,

soweit nicht Rhodesien das Abnehmer- oder

Bestimmungsland ist."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1973

in Kraft.

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