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485_2002 AT

485. Verordnung: Änderung der Sondereinheiten-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 485. Verordnung: Änderung der Sondereinheiten-Verordnung

Auf Grund der §§ 6, 14 und 15 des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt

geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 104/2002, wird – hinsichtlich der §§ 1 bis 6 im Einvernehmen

mit dem Hauptausschuss des Nationalrates – verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die Sondereinheiten der Generaldirektion für

die öffentliche Sicherheit (Sondereinheiten-Verordnung), BGBl. II Nr. 207/1998, zuletzt geändert durch

die Verordnung BGBl. II Nr. 1/2002, wird wie folgt geändert

1. Im § 1 entfällt die Z 2 und Z 4 lautet

„4. das Einsatzkommando Cobra (EKO-Cobra);“

2. Es entfallen die §§ 3 und 7.

3. Im § 5 wird „GEK“ ersetzt durch „EKO-Cobra“.

4. § 11 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) § 1 Z 4 und § 5 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 485/2002 treten mit 1. Jänner 2003

in Kraft; gleichzeitig treten § 1 Z 2 sowie die §§ 3 und 7 außer Kraft.“

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