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485_2001 AT

485. Verordnung: Änderung der Punzierungsgebührenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 485. Verordnung: Änderung der Punzierungsgebührenverordnung

Die Punzierungsgebührenverordnung, BGBl. II Nr. 135/2001, wird wie folgt geändert

1. In den in der ersten Spalte angeführten Rechtsvorschriften wird das Wort „Schilling“ durch das Wort

„Euro“ ersetzt und an die Stelle der in der zweiten Spalte angeführten Schillingbeträge treten jeweils die

in der dritten Spalte angeführten Eurobeträge

2. § 5 Abs. 2 lautet

„(2) Die Punzierungskontrollgebühr ist zunächst getrennt nach der in § 3 Z 1 bis Z 6 vorgesehenen

Gliederung zu berechnen, sodann ist jeweils die Summe der sich gemäß § 3 Z 1 und Z 4, gemäß § 3 Z 2

und Z 5 und gemäß § 3 Z 3 und Z 6 ergebenden Beträge und sodann eine Summe dieser Beträge zu

bilden.“

3. § 6 erhält die Bezeichnung § 6 Abs. 1, es wird folgender Abs. 2 angefügt

„(2) Die §§ 1, 2, 3 und 5 Abs. 2 in der Fassung BGBl. II Nr. 485/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in

Kraft. Die Anlage I in der Fassung BGBl. II Nr. 485/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 mit der Maßgabe in

Kraft, dass Punzierungskontrollgebührenanmeldungen, die das Jahr 2001 betreffen, noch mit dem Formular

zur Punzierungskontrollgebührenanmeldung in der bis 1. Jänner 2002 geltenden Fassung vorgenommen

werden können.“

4. Die Anlage I lautet

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