485. Verordnung: Änderung der Punzierungsgebührenverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Die Punzierungsgebührenverordnung, BGBl. II Nr. 135/2001, wird wie folgt geändert
1. In den in der ersten Spalte angeführten Rechtsvorschriften wird das Wort „Schilling“ durch das Wort
„Euro“ ersetzt und an die Stelle der in der zweiten Spalte angeführten Schillingbeträge treten jeweils die
in der dritten Spalte angeführten Eurobeträge
2. § 5 Abs. 2 lautet
„(2) Die Punzierungskontrollgebühr ist zunächst getrennt nach der in § 3 Z 1 bis Z 6 vorgesehenen
Gliederung zu berechnen, sodann ist jeweils die Summe der sich gemäß § 3 Z 1 und Z 4, gemäß § 3 Z 2
und Z 5 und gemäß § 3 Z 3 und Z 6 ergebenden Beträge und sodann eine Summe dieser Beträge zu
bilden.“
3. § 6 erhält die Bezeichnung § 6 Abs. 1, es wird folgender Abs. 2 angefügt
„(2) Die §§ 1, 2, 3 und 5 Abs. 2 in der Fassung BGBl. II Nr. 485/2001 treten mit 1. Jänner 2002 in
Kraft. Die Anlage I in der Fassung BGBl. II Nr. 485/2001 tritt mit 1. Jänner 2002 mit der Maßgabe in
Kraft, dass Punzierungskontrollgebührenanmeldungen, die das Jahr 2001 betreffen, noch mit dem Formular
zur Punzierungskontrollgebührenanmeldung in der bis 1. Jänner 2002 geltenden Fassung vorgenommen
werden können.“
4. Die Anlage I lautet