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485_1995 AT

485. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und des Anpassungsprotokolls

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 485. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und des Anpassungsprotokolls

Nach Mitteilung des Rats der Europäischen Union hat Liechtenstein am 25. April 1995 seine Ratifikationsurkunde zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. Nr. 909/1993) und zum Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. Nr. 910/ 1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 58/1994) hinterlegt. Das Abkommen und das Anpassungsprotokoll sind gemäß Art. 129 Abs. 3 des Abkommens, ersetzt durch Art. 6 des Anpassungsprotokolls und gemäß Art. 22 Abs. 4 des Anpassungsprotokolls in Verbindung mit Art. 6 des Beschlusses des EWR-Rates Nr. 1/95 für Liechtenstein mit 1. Mai 1995 in Kraft getreten.

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