485_1995
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485. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und des Anpassungsprotokolls
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 485. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und des Anpassungsprotokolls
1995_485_0 485. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und des Anpassungsprotokolls
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Nach Mitteilung des Rats der Europäischen Union hat Liechtenstein am 25. April 1995 seine Ratifikationsurkunde zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. Nr. 909/1993) und zum Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (BGBl. Nr. 910/ 1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 58/1994) hinterlegt. Das Abkommen und das Anpassungsprotokoll sind gemäß Art. 129 Abs. 3 des Abkommens, ersetzt durch Art. 6 des Anpassungsprotokolls und gemäß Art. 22 Abs. 4 des Anpassungsprotokolls in Verbindung mit Art. 6 des Beschlusses des EWR-Rates Nr. 1/95 für Liechtenstein mit 1. Mai 1995 in Kraft getreten.