485_1994
AT
485. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 485. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung
1994_485_0 485. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung
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Nach Mitteilungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat Portugal am 20. April 1970 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung (BGBl. Nr. 118/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 240/1959) hinterlegt und haben nachstehende Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Abkommen gebunden zu erachten
Staaten: mit Wirksamkeit vom
Slowakei 1. Jänner 1993
Tschechische Republik 1. Jänner 1993
Zaire 30. Juni 1960