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485_1994 AT

485. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 485. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Abkommens über Leichenbeförderung

Nach Mitteilungen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat Portugal am 20. April 1970 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Abkommen über Leichenbeförderung (BGBl. Nr. 118/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 240/1959) hinterlegt und haben nachstehende Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Abkommen gebunden zu erachten

Staaten: mit Wirksamkeit vom

Slowakei 1. Jänner 1993

Tschechische Republik 1. Jänner 1993

Zaire 30. Juni 1960

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