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485_1983 AT

485. Verordnung: Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (14. Novelle zur KDV 1967)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 485. Verordnung: Änderung der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 (14. Novelle zur KDV 1967)

Auf Grund des § 26 a Abs. 2 lit. c Kraftfahrgesetz

1967, BGBl. Nr. 267, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 362/1982 wird im Einvernehmen

mit den Bundesministern für Gesundheit

und Umweltschutz und für Handel, Gewerbe und

Industrie verordnet

Artikel I

§ 7 a der Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung

1967, BGBl. Nr. 399, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 36/1982 wird wie folgt geändert

1. Die Überschrift hat zu lauten

„G ehalt an Bleiverbindungen und

an Benzol in Kraftstoffen"

2. Der bisherige Wortlaut des § 7 a wird als „(1)"

bezeichnet.

Als neuer Abs. 2 wird angefügt

„(2) Bei den für den Betrieb von Kraftfahrzeugen

und Anhängern oder ihrer Einrichtungen feil-

gebotenen Kraftstoffen für Ottomotore darf der

Gehalt an Benzol 5 vH des Volumens nicht überschreiten."

Artikel II

Von Art. I sind Kraftstoffe ausgenommen, die

vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erzeugt

oder in das Bundesgebiet eingebracht worden sind.

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1983 in

Kraft.

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