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485_1979 AT

485. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 485. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate

Auf Grund des § 10 Abs. 3 und des „§ 34 Abs. 3

des Studienförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 421/

1969, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.

Nr. 335/1973, 182/1974 und 228/1977 wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht und Kunst vom 22. Feber 1972, BGBl.

Nr. 97, über die Zuweisung von Aufgaben einzelner

Senate der Studienbeihilfenbehörde an

andere Senate wird aufgehoben.

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