485_1979
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485. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 485. Verordnung: Aufhebung der Verordnung über die Zuweisung von Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate
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Auf Grund des § 10 Abs. 3 und des „§ 34 Abs. 3
des Studienförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 421/
1969, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl.
Nr. 335/1973, 182/1974 und 228/1977 wird im
Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen
verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht und Kunst vom 22. Feber 1972, BGBl.
Nr. 97, über die Zuweisung von Aufgaben einzelner
Senate der Studienbeihilfenbehörde an
andere Senate wird aufgehoben.