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485_1975 AT

485. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 485. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten

ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen

über die internationale Beförderung

gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl.

Nr. 522/1973) hinterlegt

Staaten Datum der Hinterlegung derBeitrittsurkunde

Deutsche Demokratische

Republik 27. Dezember 1973

Schweden 1. März 1974

Polen 6. Mai 1975

Die Beitrittsurkunde der Deutschen Demokratischen

Republik enthält folgenden Vorbehalt

Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet

sich durch Artikel 11 des Übereinkommens nicht

als gebunden.

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