485_1975
AT
485. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 485. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
1975_485_0 485. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben nachstehende Staaten
ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen
über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) (BGBl.
Nr. 522/1973) hinterlegt
Staaten Datum der Hinterlegung derBeitrittsurkunde
Deutsche Demokratische
Republik 27. Dezember 1973
Schweden 1. März 1974
Polen 6. Mai 1975
Die Beitrittsurkunde der Deutschen Demokratischen
Republik enthält folgenden Vorbehalt
Die Deutsche Demokratische Republik betrachtet
sich durch Artikel 11 des Übereinkommens nicht
als gebunden.