Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
485_1973 AT

485. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 485. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 1 lit. b des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 469/1971 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Handel, Gewerbe und Industrie vom 20. November

1968, BGBl. Nr. 430, über die Ermächtigung

der Zollämter zur Erteilung von Ausfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form wird wie folgt

geändert

1. Im § 1 hat der Abs. 2 zu lauten

„(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Ausfuhren,

bei denen das Bestimmungsland oder das

Abnehmerland Rhodesien ist."

2. § 2 hat zu lauten

„§ 2. (1) Die Ausfuhrbewilligung durch die

Zollämter darf nur erteilt werden, wenn vom

Verfügungsberechtigten anläßlich der Abfertigung

ein auf der Vorderseite im stark umrandeten

Teil ordnungsgemäß ausgefüllter Evidenzschein

gemäß Anlage 3 vorgelegt wird.

(2) Bei Abfertigungen bis zum 30. September

1974 kann an Stelle eines Evidenzscheines gemäß

Anlage 3 ein Evidenzschein gemäß Anlage 2 vorgelegt

werden."

3. Nach Anlage 2 wird eingefügt

„Anlage 3"

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 1973

in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →