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484_1995 AT

484. Kundmachung: Geltungsbereich der Internationalen Vereinbarung über die Nutzung von INMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen innerhalb des Küstenmeeres und in Häfen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 484. Kundmachung: Geltungsbereich der Internationalen Vereinbarung über die Nutzung von INMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen innerhalb des Küstenmeeres und in Häfen

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der INMARSAT haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zur Internationalen Vereinbarung über die Nutzung von INMARSAT-Schiffs-Erdfunkstellen innerhalb des Küstenmeeres und in Häfen (BGBl. Nr. 686/1993) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Bulgarien 26. Juni 1995

China 3. November 1993

Kuba 15. September 1993

Liberia 13. Juni 1995

Malaysia 27. Juli 1994

Malediven 18. Februar 1994

Zypern 29. März 1994

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