484_1987
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484. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Übelbach, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 484. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Übelbach, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
1987_484_0 484. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Übelbach, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den
§§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 22. Juni 1987, V 35/87-7, dem Bundesminister
für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am
4. September 1987, die Verordnung des Gemeinderates
der Marktgemeinde Übelbach vom 7. November
1984, Z 200-1-1984, über das Verbot der Ausübung
gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten
im Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.