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484_1987 AT

484. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Übelbach, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 484. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Übelbach, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den

§§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 22. Juni 1987, V 35/87-7, dem Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am

4. September 1987, die Verordnung des Gemeinderates

der Marktgemeinde Übelbach vom 7. November

1984, Z 200-1-1984, über das Verbot der Ausübung

gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten

im Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.

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