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484_1978 AT

484. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Burgenland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 484. Verordnung: Straßenverlauf der Bundesstraßen in Burgenland

Auf Grund des § 1 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesstraßengesetzes

1971 am 1. September 1971 bzw.

hinsichtlich der neu durch das Bundesstraßengesetz

1971 erklärten Straßenzüge in Burgenland

am 1. Jänner 1972 (Kundmachung BGBl.

Nr. 129/1974) verlaufen die in den Verzeichnissen

zum Bundesstraßengesetz 1971 angeführten

Straßenzüge wie folgt

(Die in eckiger Klammer stehenden Zahlen

bezeichnen die noch nicht gebauten Straßenteile,

wobei jeweils die Nummer der Bundesstraße

nach dem Bundesstraßengesetz 1971 mit

einer Ordnungszahl für diesen Straßenzug angegeben

ist. Die in runden Klammern bei Ortsgebieten

angeführten Namen sind die örtlichen

Straßenbezeichnungen oder nähere Ortsbezeichnungen.

Im Verlauf der Bundesstraßen sind alle

Ortsgelbiete im Sinne des § 2 Abs. 1 Z. 15

der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl.

Nr. 159, angegeben)

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