484. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen
Gesetzestext (1 Artikel)
Laut Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten
Staaten von Amerika, des Vereinigten
Königreiches Großbritannien und Nordirland
und der Sowjetunion haben folgende weitere
Staaten den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung
von Atomwaffen (BGBl. Nr. 258/1970)
ratifiziert oder sind ihm beigetreten
Australien, Belgien, Bundesrepublik Deutschland,
Burundi, Dahomey, Dominikanische Republik,
Elfenbeinküste, El Salvador, Gabon,
Gambia, Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras,
Italien, Kenia, Khmer, Republik Korea, Libanon,
Libyen, Luxemburg, Madagaskar, Marokko,
Mauritius, Nepal, Nicaragua, Niederlande (einschließlich
Surinam und Niederländische Antillen),
Philippinen, Rwanda, San Marino, Senegal, Sierra
Leone, Sudan, Thailand, Tschad, Uruguay, Republik
Vietnam, Westsamoa, Zentralafrikanische
Republik.
Fidschi und Tonga haben erklärt, sich auch
nach Erlangung der Unabhängigkeit an den
gegenständlichen Vertrag gebunden zu erachten.