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484_1975 AT

484. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 484. Kundmachung: Geltungsbereich des Vertrages über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen

Laut Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten

Staaten von Amerika, des Vereinigten

Königreiches Großbritannien und Nordirland

und der Sowjetunion haben folgende weitere

Staaten den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung

von Atomwaffen (BGBl. Nr. 258/1970)

ratifiziert oder sind ihm beigetreten

Australien, Belgien, Bundesrepublik Deutschland,

Burundi, Dahomey, Dominikanische Republik,

Elfenbeinküste, El Salvador, Gabon,

Gambia, Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras,

Italien, Kenia, Khmer, Republik Korea, Libanon,

Libyen, Luxemburg, Madagaskar, Marokko,

Mauritius, Nepal, Nicaragua, Niederlande (einschließlich

Surinam und Niederländische Antillen),

Philippinen, Rwanda, San Marino, Senegal, Sierra

Leone, Sudan, Thailand, Tschad, Uruguay, Republik

Vietnam, Westsamoa, Zentralafrikanische

Republik.

Fidschi und Tonga haben erklärt, sich auch

nach Erlangung der Unabhängigkeit an den

gegenständlichen Vertrag gebunden zu erachten.

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