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484_1972 AT

484. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 484. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz

1971, BGBl. Nr. 286 (BStG 1971), wird

verordnet

Der Straßenverlauf der B 152 Seeleiten Straße

wird im Bereich der Gemeinde Weyregg am

Attersee wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt

bei Plan-km 8,9, rund 300 m nördlich des

Alexenauer Baches von der bestehenden Trasse

der Seeleiten Straße ab und verläuft in flachem

Bogen östlich der alten Trasse, wobei bei km 9,2

der Alexenauer Bach überquert wird, bis

Plan-km 9,613, wo sie wieder in die alte Trasse

einbindet.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten

und Technik, beim Amt der oberösterreichischen

Landesregierung und beim Gemeindeamt Weyregg

am Attersee aufliegenden Planunterlagen zu

ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf diesen Straßenteil

Anwendung. Der in dessen Abs. 2 angeführte

Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits der

Straßenachse.

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