484. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 152 Seeleiten Straße im Bereich der Gemeinde Weyregg am Attersee
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 Bundesstraßengesetz
1971, BGBl. Nr. 286 (BStG 1971), wird
verordnet
Der Straßenverlauf der B 152 Seeleiten Straße
wird im Bereich der Gemeinde Weyregg am
Attersee wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse zweigt
bei Plan-km 8,9, rund 300 m nördlich des
Alexenauer Baches von der bestehenden Trasse
der Seeleiten Straße ab und verläuft in flachem
Bogen östlich der alten Trasse, wobei bei km 9,2
der Alexenauer Bach überquert wird, bis
Plan-km 9,613, wo sie wieder in die alte Trasse
einbindet.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten
und Technik, beim Amt der oberösterreichischen
Landesregierung und beim Gemeindeamt Weyregg
am Attersee aufliegenden Planunterlagen zu
ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf diesen Straßenteil
Anwendung. Der in dessen Abs. 2 angeführte
Geländestreifen beträgt 35 m beiderseits der
Straßenachse.