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483_1996 AT

483. Kundmachung: Aufhebung des § 148 Abs. 1 zweiter Satz der Gewerbeordnung 1994 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 483. Kundmachung: Aufhebung des § 148 Abs. 1 zweiter Satz der Gewerbeordnung 1994 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 27. Juni 1996, G 211/94-12, G 260/94-13,

G 282/94-12, G 1367/95-10, G 1368/95-10 und G 22/96-11, dem Bundeskanzler zugestellt am 8. August

1996, den zweiten Satz des § 148 Abs. 1 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 1. Juni 1997 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

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