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483_1990 AT

483. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 483. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird

Gemäß Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung BGBl. Nr. 490/1984 wird

verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten vom 21. Dezember

1989, mit der die Besorgung von Geschäften der

Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich

des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann

übertragen wird, BGBl. Nr. 678/1989,

wird geändert wie folgt

Im § 3 Abs. 2 sowie im § 5 werden jeweils die

Worte „von 6 Monaten" durch die Worte „eines

Jahres" ersetzt.

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