483_1990
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483. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 483. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird
1990_483_0 483. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der die Besorgung von Geschäften der Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann übertragen wird
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Gemäß Art. 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung BGBl. Nr. 490/1984 wird
verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche
Angelegenheiten vom 21. Dezember
1989, mit der die Besorgung von Geschäften der
Verwaltung bundeseigener Liegenschaften einschließlich
des staatlichen Hochbaues dem Landeshauptmann
übertragen wird, BGBl. Nr. 678/1989,
wird geändert wie folgt
Im § 3 Abs. 2 sowie im § 5 werden jeweils die
Worte „von 6 Monaten" durch die Worte „eines
Jahres" ersetzt.