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483_1987 AT

483. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 483. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Gratkorn, mit welcher die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten untersagt wird, durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß den

§§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 25. Juni 1987, V 40/87-8, dem Bundesminister

für wirtschaftliche Angelegenheiten zugestellt am

4. September 1987, die Verordnung des Gemeinderates

der Marktgemeinde Gratkorn vom

16. Dezember 1982 über das Verbot der Ausübung

gewerblicher Tätigkeiten mittels Automaten im

Umkreis von Schulen als gesetzwidrig aufgehoben.

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