482_2002
AT
482. Verordnung: Neunter Nachtrag zum Arzneibuch
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 482. Verordnung: Neunter Nachtrag zum Arzneibuch
Auf Grund des § 2 des Arzneibuchgesetzes, BGBl. Nr. 195/1980, zuletzt geändert durch BGBl. I
Nr. 33/2002, wird verordnet
§ 1. Die deutschsprachige Fassung des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, Amtliche
österreichische Ausgabe, wird in Kraft gesetzt. Das Europäische Arzneibuch, vierte Ausgabe 2002, ersetzt
die dritte Ausgabe des Europäischen Arzneibuches.
§ 2. Die Monographien und Texte des Österreichischen Arzneibuches, die durch Vorschriften
des Europäischen Arzneibuches, vierte Ausgabe 2002, ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
§ 3. Der Nachtrag wird bei der Österreichischen Staatsdruckerei GesmbH verlegt.