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482_1985 AT

482. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 482. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes betreffend Abänderung und Ergänzung des Kleinrentnergesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz vom 12. Mai 1955, BGBl. Nr. 90, betreffend Abänderung und Ergänzung des

Kleinrentnergesetzes, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 637/1982, wird wie folgt geändert

1. § 1 Abs. 2 lautet

2. § 1 Abs. 3 lautet

„(3) Die im Abs. 2 lit. c festgesetzten Beträge sind mit Wirkung vom 1. Jänner 1989 und in der Folge

mit Wirkung vom 1. Jänner eines jeden Jahres jeweils mit dem Faktor 1,150 zu vervielfachen. Die vervielfachten

Beträge sind auf durch 10 S teilbare Beträge auf- bzw. abzurunden."

3. Dem § 1 werden als vierter und fünfter Absatz folgende Bestimmungen eingefügt

„(4) Die sich aus Abs. 3 ergebenden Beträge sind alljährlich durch Verordnung des Bundesministers

für soziale Verwaltung festzustellen.

(5) Die im Abs. 2 festgesetzten und sich aus Abs. 3 ergebenden Kleinrenten gebühren monatlich im

voraus."

Artikel II

(1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1986 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Verwaltung betraut.

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