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482_1979 AT

482. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Arbeiterkammergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 482. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Arbeiterkammergesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß § 64

des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl.

Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem

Erkenntnis vom 11. Oktober 1979, G 83/78,

dem Bundeskanzler zugestellt am 15. November

1979, den § 24 des Arbeiterkammergesetzes,

BGBl. Nr. 105/1954, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September

1980 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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