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481_1994 AT

481. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 24 Hochschwab Straße im Bereich der Gemeinde Wildalpen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 481. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 24 Hochschwab Straße im Bereich der Gemeinde Wildalpen

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes 1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 33/1994 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 24 Hochschwab Straße wird im Bereich der Gemeinde Wildalpen wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 34,32 und bindet bei km 34,36 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Wildalpen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-24-27 im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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