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481_1988 AT

481. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 481. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen,

soweit es sich um Waren der Anlage B 2 des

Außenhandelsgesetzes 1984 handelt, auch im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Land- und

Forstwirtschaft, verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987,

BGBl. Nr. 630, über die Ermächtigung der Zollämter

zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 675/1987, 115/1988, 158/

1988, 255/1988, 302/1988 und 391/1988 wird wie

folgt geändert

1. § 1 lautet

„§ 1. (1) Die Zollämter werden ermächtigt, für

bewilligungspflichtige Rechtsgeschäfte oder Handlungen,

die die Ausfuhr von in der Anlage 2

genannten Waren zum Gegenstand haben, anläßlich

der Ausgangsabfertigung nach Maßgabe des

Abs. 2 Bewilligungen in vereinfachter Form zu

erteilen.

(2) Bei den in der Anlage 2 mit „Ev" gekennzeichneten

Waren darf die Ausfuhrbewilligung

durch die Zollämter nur erteilt werden, wenn vom

Anmelder anläßlich der zollamtlichen Abfertigung

ein auf der Vorderseite im stark umrandeten Teil

ordnungsgemäß ausgefüllter Evidenzschein gemäß

Anlage 2 a vorgelegt wird."

2. § 9 Abs. 3 entfällt.

3. Die Anlage 3 (Einfuhrliste) wird wie folgt

geändert

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1988 in Kraft.

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