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481_1980 AT

481. Bundesgesetz: Änderung des Rückzahlungsbegünstigungsgesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 481. Bundesgesetz: Änderung des Rückzahlungsbegünstigungsgesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Rückzahlungsbegünstigungsgesetz, BGBl.

Nr. 336/1971, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 448/1974 und 393/1977 wird wie

folgt geändert

1. § 2 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Die begünstigte Rückzahlung ist in der

Zeit zwischen dem 1. Jänner 1972 und dem

1. Jänner 1983 zu den Fälligkeiten der vorgeschriebenen

Halbjahresannuitäten zulässig."

2. § 6 Abs. 1 und 2 hat zu lauten

„(1) Die Rückzahlung des Darlehens oder der

Darlehensrestschuld kann durch einmalige gänzliche

Tilgung oder durch Tilgung in höchstens

drei gleichbleibenden Teilbeträgen erfolgen.

(2) Die Tilgung ist in der Zeit zwischen dem

1. Jänner 1972 und dem 31. Dezember 1982 zulässig."

3. § 7 Abs. 3 hat zu lauten

„(3) Diese Begehren (Abs. 1 und 2) sind bis

spätestens 30. September 1982 bei den angeführten

Stellen einzubringen."

Artikel II

Die Zuständigkeit zur Vollziehung dieses

Bundesgesetzes richtet sich nach § 15 Abs. 2

des Rückzahlungsbegünstigungsgesetzes, BGBl.

Nr. 336/1971.

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