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481_1979 AT

481. Verordnung: Verlängerung des Studienversuches Betriebs- und Verwaltungsinformatik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 481. Verordnung: Verlängerung des Studienversuches Betriebs- und Verwaltungsinformatik

Gemäß § 13 Abs. 8 des Allgemeinen Hochschul-

Studiengesetzes, BGBl. Nr. 177/1966, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 561/1978

wird verordnet

Der Studienversuch Betriebs- und Verwaltungsinformatik

nach der Verordnung des Bundesministers

für Wissenschaft und Forschung vom

11. Juni 1974, BGBl. Nr. 445, wird bis zum Ablauf

des Studienjahres 1981/82 verlängert.

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