481_1975
AT
481. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls II der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 481. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls II der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV)
1975_481_0 481. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls II der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV)
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Nach Mitteilungen der schweizerischen Regierung
haben folgende weitere Staaten das Protokoll
II der Diplomatischen Konferenz für die
Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM)
und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr
(CIV) betreffend die Verlängerung der
Geltungsdauer des am 26. Feber 1966 unterzeichneten
und am 1. Jänner 1973 in Kraft getretenen
Zusatzübereinkommens Kundgemacht in BGBl. Nr. 201/1974 zur CIV von
1961 über die Haftung der Eisenbahn für Tötung
und Verletzung von Reisenden, BGBl. Nr. 747/
1974, ratifiziert oder sind diesem beigetreten
Bundesrepublik Deutschland, Griechenland,
Irland, Niederlande, Portugal, Rumänien,
Spanien, Syrien.