Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
481_1975 AT

481. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls II der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 481. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls II der Diplomatischen Konferenz für die Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV)

Nach Mitteilungen der schweizerischen Regierung

haben folgende weitere Staaten das Protokoll

II der Diplomatischen Konferenz für die

Inkraftsetzung der Internationalen Übereinkommen

über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM)

und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr

(CIV) betreffend die Verlängerung der

Geltungsdauer des am 26. Feber 1966 unterzeichneten

und am 1. Jänner 1973 in Kraft getretenen

Zusatzübereinkommens Kundgemacht in BGBl. Nr. 201/1974 zur CIV von

1961 über die Haftung der Eisenbahn für Tötung

und Verletzung von Reisenden, BGBl. Nr. 747/

1974, ratifiziert oder sind diesem beigetreten

Bundesrepublik Deutschland, Griechenland,

Irland, Niederlande, Portugal, Rumänien,

Spanien, Syrien.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →