481. Verordnung: Änderung der Fachgruppenordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl.
Nr. 182/1946, in der Fassung der 4. Handelskam-
mergesetz-Novelle, BGBl. Nr. 208/1969, insbesondere
dessen § 32, wird im Einvernehmen
mit den Bundesministern für Inneres, für Unterricht
und Kunst, für soziale Verwaltung, für
Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft sowie
für Verkehr verordnet
Der Anhang (Fachgruppenkatalog) zur Verordnung
des Bundesministers für Handel und
Wiederaufbau über die Errichtung der Fachgruppen
und Fachverbände der gewerblichen Wirtschaft
(Fachgruppenordnung), BGBl. Nr. 223/
1947, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. Nr. 265/1970 sowie die Kundmachung des
Bundeskanzlers BGBl. Nr. 70/1960 wird wie folgt
geändert
1. Im § 1 Abs. 4 Abschnitt I (2. 45) hat lit. a
wie folgt zu lauten
„Chemischputzer, Färber, Teppichreiniger
und -aufbewahrer, Appreteure, Zeugdrucker,
Tuchscherer, Wollwäscher, Webwarensenger,
Schal- und Bandausschneider und
Übernahmsstellen für Chemischputzen,
Waschen und Färben."
2. Im § 1 Abs. 4 Abschnitt I hat die lit. c zu
entfallen.