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481_1972 AT

481. Verordnung: Änderung der Fachgruppenordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 481. Verordnung: Änderung der Fachgruppenordnung

Auf Grund des Handelskammergesetzes, BGBl.

Nr. 182/1946, in der Fassung der 4. Handelskam-

mergesetz-Novelle, BGBl. Nr. 208/1969, insbesondere

dessen § 32, wird im Einvernehmen

mit den Bundesministern für Inneres, für Unterricht

und Kunst, für soziale Verwaltung, für

Finanzen, für Land- und Forstwirtschaft sowie

für Verkehr verordnet

Der Anhang (Fachgruppenkatalog) zur Verordnung

des Bundesministers für Handel und

Wiederaufbau über die Errichtung der Fachgruppen

und Fachverbände der gewerblichen Wirtschaft

(Fachgruppenordnung), BGBl. Nr. 223/

1947, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. Nr. 265/1970 sowie die Kundmachung des

Bundeskanzlers BGBl. Nr. 70/1960 wird wie folgt

geändert

1. Im § 1 Abs. 4 Abschnitt I (2. 45) hat lit. a

wie folgt zu lauten

„Chemischputzer, Färber, Teppichreiniger

und -aufbewahrer, Appreteure, Zeugdrucker,

Tuchscherer, Wollwäscher, Webwarensenger,

Schal- und Bandausschneider und

Übernahmsstellen für Chemischputzen,

Waschen und Färben."

2. Im § 1 Abs. 4 Abschnitt I hat die lit. c zu

entfallen.

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