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481_1971 AT

481. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Angleichung von Konsulargebührensätzen gemäß § 9 des Konsulargebührengesetzes 1967

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 481. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Angleichung von Konsulargebührensätzen gemäß § 9 des Konsulargebührengesetzes 1967

Auf Grund des § 9 des Konsulargebührengesetzes

1967, BGBl. Nr. 380, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Finanzen

verordnet

Die Verordnung vom 9. Jänner 1968, BGBl.

Nr. 40, über die Angleichung von Konsulargebührensätzen

gemäß § 9 des Konsulargebührengesetzes

1967, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 106/1968, 137/1968 und 222/1969,

wird wie folgt geändert

Punkt III ist durch folgende Z. 7 zu ergänzen

„7. a) zur einmaligen Ein- oder Durchreise

ein Konsulargebührensatz von S 60•—,

b) zur mehrmaligen Ein- oder zur mehrmaligen

Durchreise ein Konsulargebührensatz

von S 200•—,

im Verhältnis zur Demokratischen Republik

Kongo."

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