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480_1993 AT

480. Verordnung: 30. Integrations-Durchführungsgesetz-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 480. Verordnung: 30. Integrations-Durchführungsgesetz-Verordnung

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Integrations-Durchführungsgesetzes 1988, BGBl. Nr. 623/1987, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 319/1992, wird verordnet

§ 1. Das am 10. Dezember 1992 in Genf unterzeichnete Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Rumänien, BGBl. Nr. 478/1993 wird von dem unter § 1 Abs. 2 Z 4 Integrations-Durchführungsgesetz beschriebenen Begriff „Integrationsabkommen" erfaßt.

§ 2. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem unter § 1 genannten Abkommen in Kraft.

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