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480_1991 AT

480. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 69 Südsteirische Grenz Straße im Bereich der Marktgemeinde Lavamünd

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 480. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 69 Südsteirische Grenz Straße im Bereich der Marktgemeinde Lavamünd

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 159/1990 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 69

Südsteirische Grenz Straße wird im Bereich der

Marktgemeinde Lavamünd wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 0,2 und bindet bei km 0,86 wieder in den

Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der

Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde

Lavamünd aufliegenden Planunterlagen im

Maßstab 1 :1000 zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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