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480_1986 AT

480. Verordnung: Änderung des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 480. Verordnung: Änderung des Lehrplanes der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 371/1986, insbesondere

dessen §§ 6 und 96, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht,

Kunst und Sport, BGBl. Nr. 312/1985, über

den Lehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik

wird wie folgt geändert

In der Anlage werden im Abschnitt I (Stundentafel)

der Zwischenüberschrift „Förderunterricht"

der Anmerkungshinweis „5)" und folgende Anmerkung

angefügt

„5) Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch

einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht

kann bei Bedarf in jedem der in dieser Rubrik

angeführten Unterrichtsgegenstände je Unterrichtsjahr

und Klasse höchstens insgesamt dreimal für

eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen

eingerichtet werden. Ein Schüler darf je Unterrichtsjahr

höchstens insgesamt vier Kurse besuchen."

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