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480_1984 AT

480. Abkommen Österreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 480. Abkommen Österreich — EWG; Gemischter Ausschuß; Auszug aus dem Protokoll der 25. Tagung

Verwendung der Formblätter EUR. 2

„1. Der Ausschuß ist übereinstimmend der Auffassung,

daß eine Sendung im Sinne von Artikel 8

Absatz 1 Buchstabe b) des Protokolls Nr. 3 aus

einem oder mehreren Packstücken oder Paketen

bestehen kann, die ausschließlich Ursprungswaren

enthalten, soweit im Zeitpunkt der Ausstellung des

Formblattes EUR. 2 die Wertgrenze nicht überschritten

worden ist.

2. Sie werden als eine einheitliche Sendung angesehen

und als solche behandelt, wenn

a) sie gleichzeitig von demselben Exporteur an

denselben Empfänger versandt werden;

b) sie von einem einzigen Frachtdokument

begleitet werden, das sich auf den Transport

vom Exporteur bis zum Empfänger bezieht

(Frachtbrief, Luftfrachtbrief, Konnossement,

Paketkarte, Versandanzeige); falls ein solches

Dokument fehlt, ist eine einzige Rechnung

ausreichend;

c) sie für die Zwecke der betreffenden Beförderungsart

als eine einzelne Sendung gelten.

3. Diese Bestimmungen sind wie folgt auszulegen

— Eine von einem Spediteur oder Frachtführer

zusammengestellte Sammelsendung wird

nicht als eine Sendung angesehen.

— Werden einem Spediteur Waren eines Ausführers

an einen Empfänger aus kommerziellen

Gründen in mehreren getrennten Partien

überstellt, so kann jede Partie, für die eine

Rechnung ausgestellt wurde, als eine Sendung

angesehen werden und kann von einem

Formblatt EUR. 2 begleitet sein.

— Werden zwei oder mehrere Packstücke auf

dem Postweg versandt, wobei für jedes einzelne

ein besonderes Postbegleitpapier ausgestellt

wird, so sind sie dennoch als eine einzige

Sendung zu betrachten, vorausgesetzt,

sie wurden gleichzeitig bestellt und werden

mit ein und derselben Rechnung versandt.

Wenn in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen

die Wertgrenze von der Gesamtheit der

Waren eingehalten wurde, kann für diese

Sendung ein einziges Formblatt EUR. 2 ausgestellt

werden."

Im Namen des Gemischten Ausschusses

Der Vorsitzende

H. Michitsch

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