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47_1989 AT

47. Kundmachung: Aufhebung der Börseordnung der Wiener Börse durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 47. Kundmachung: Aufhebung der Börseordnung der Wiener Börse durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 311/1976 wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 13. Dezember 1988, V 120/88-8, dem Bundesminister

für Finanzen zugestellt am 4. Jänner

1989, die Börseordnung (Statut für die Wiener

Börse, I. Teil), beschlossen von der Vollversammlung

der Wiener Börsekammer am 30. Oktober

1984, kundgemacht im Verordnungsblatt der Wiener

Börsekammer Teil I. Nr. 550/1984, als gesetzwidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

30. November 1989 in Kraft.

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