Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
47_1986 AT

47. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 47. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Außenhandelsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 184, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie vom 9. September 1985,

BGBl. Nr. 399, über die Ermächtigung von Landeshauptmännern zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

wird wie folgt geändert

1. Im § 2 Abs. 1 lit. c entfallen die Worte „Japan oder".

2. Die Anlage 2 wird wie folgt geändert

Die Tarifnummern ex 87.02 und ex 87.09 B lauten

„ex 87.02 Kraftwagen mit Motoren aller Art (einschließlich Sportwagen und Oberleitungs-Omnibusse),

für die Beförderung von Personen oder von Waren, nicht fahrbereit

ex 87.09 B Motorfahrräder und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen"

3. Die Anlage 3 lautet

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Feber 1986 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →