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47_1973 AT

47. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinde Landeck

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 47. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinde Landeck

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 171 Tiroler Straße

wird im Bereich der Gemeinde Landeck wie

folgt bestimmt

Die neu hergestellte Straßentrasse zweigt bei

km 516,458 (alt), östliche Kreuzung Innbrücke

Landeck, von der bestehenden Straßentrasse ab,

führt über die neue Innbrücke und bindet bei

km 517,402 (alt), westliche Kreuzung Innbrücke

Landeck, wieder in die bestehende Trasse ein.

Die alte Straßentrasse über die Andreas-Hofer-

Brücke bleibt als Einbahn Bestandteil der B 171

Tiroler Straße.

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