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47_1969 AT

47. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 47. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten

Nach Mitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

hat Italien seine Beitrittsurkunde

zum Übereinkommen über den internationalen

Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten

(BGBl. Nr. 277/1965, letzte

Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 202/1966) mit Wirksamkeit vom

7. Dezember 1968 hinterlegt.

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