47_1969
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47. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 47. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten
1969_47_0 47. Kundmachung: Beitritt Italiens zum Übereinkommen über den internationalen Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten
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Nach Mitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
hat Italien seine Beitrittsurkunde
zum Übereinkommen über den internationalen
Austausch von Auskünften in Personenstandsangelegenheiten
(BGBl. Nr. 277/1965, letzte
Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 202/1966) mit Wirksamkeit vom
7. Dezember 1968 hinterlegt.