47_1962
AT
47. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 47. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse.
1962_47_0 47. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse.
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Europarates ist das Europäische Abkommen über
die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und
Hochschulzeugnisse, BGBl. Nr. 143/1961, gemäß
seinem Artikel 10 Abs. 2 nicht wie in der Kundmachung
BGBl. Nr. 143/1961 verlautbart, am
16. April 1961, sondern erst am 27. November
1961 für Österreich, Dänemark und das Vereinigte
Königreich von Großbritannien und
Nordirland in Kraft getreten.
Das Vereinigte Königreich von Großbritannien
und Nordirland hat erklärt, daß dieses Abkommen
auch auf die Föderation von Rhodesien und
Nyassaland Anwendung findet.