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47_1962 AT

47. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 47. Kundmachung: Inkrafttreten und Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse.

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Europarates ist das Europäische Abkommen über

die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und

Hochschulzeugnisse, BGBl. Nr. 143/1961, gemäß

seinem Artikel 10 Abs. 2 nicht wie in der Kundmachung

BGBl. Nr. 143/1961 verlautbart, am

16. April 1961, sondern erst am 27. November

1961 für Österreich, Dänemark und das Vereinigte

Königreich von Großbritannien und

Nordirland in Kraft getreten.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland hat erklärt, daß dieses Abkommen

auch auf die Föderation von Rhodesien und

Nyassaland Anwendung findet.

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