47. Notenwechsel zwischen der österreichischen Botschaft Rio de Janeiro und dem brasilianischen Außenministerium über den Abschluß eines Abkommens über Finanzierung und Investitionen.
Gesetzestext (1 Artikel)
Rio de Janeiro, am 4. Juli 1956.
Österreichisch-brasilianisches Abkommen
über Finanzierung und Investitionen.
Herr Staatsminister!
Indem ich die Abmachungen zwischen der
österreichischen und der brasilianischen Delegation
bestätige, habe ich die Ehre, Eurer Exzellenz
mitzuteilen, daß sich die österreichische
Bundesregierung, vom Wunsche beseelt, die wirtschaftlichen
Beziehungen zwischen Österreich und
Brasilien zu vertiefen, im Geiste der zwischen
beiden Ländern bestehenden Freundschaft mit
folgenden Bestimmungen einverstanden erklärt
1. Die zuständigen österreichischen Behörden
werden ihre besondere Aufmerksamkeit den von
österreichischen Exporteuren vorgebrachten Ansuchen
um Bewilligung der Lieferung von Produktionsgütern
nach Brasilien bei langfristigen
Zahlungsterminen, unter Berücksichtigung der in
beiden Ländern geltenden Gesetze und Bestimmungen,
angedeihen lassen.
2. Die Lieferungen solcher Produktionsgüter
können eine staatliche Kreditgarantie gemäß den
österreichischen gesetzlichen Vorschriften genießen,
während die brasilianischen Behörden
ihrerseits den Transfer der den österreichischen
Gläubigern geschuldeten Beträge zum Zeitpunkt
ihrer Fälligkeit gemäß den in Kraft stehenden
Gesetzen und Vorschriften gestatten werden.
3. Dem im vorhergehenden Punkt angeführten
Transfer wird eine nicht weniger günstige Behandlung
zugesichert als sie unter gleichen Umständen
gleichen Transfers nach einem anderen
Land gewährt wird.
4. Desgleichen wird den österreichischen
Unternehmen, welche Kapitalien in brasilianischen
Unternehmungen investieren werden, in
bezug auf die Überweisung der Erträge und der
Rückzahlung investierten Kapitals eine nicht
weniger günstige Behandlung garantiert als sie
unter gleichen Umständen den Unternehmen
irgendeines anderen Staates gewährt wird.
Die vorliegende Note und die Eurer Exzellenz
gleichen Datums und gleichen Inhalts stellen ein
Abkommen zwischen den Regierungen Österreichs
und der Vereinigten Staaten von
Brasilien dar.
Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Erzellenz
den Ausdruck meiner ausgezeichneten
Hochachtung zu erneuern.
Gohn
Seiner Exzellenz
Herrn Staatsminister José Carlos de Macedo Soares
Palácio Itamaratí
Rio de Janeiro.
Das in dieser Note enthaltene Abkommen ist auf Grund einer gleichlautenden Note des
brasilianischen Außenministeriums am 4. Juli 1956 in Kraft getreten.