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47_1955 AT

47. Verordnung: Neuerliche Verlängerung der Verordnung, betreffend die Regelung der Arzneipreise in Apotheken.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 47. Verordnung: Neuerliche Verlängerung der Verordnung, betreffend die Regelung der Arzneipreise in Apotheken.

Auf Grund des § 7 des Gesetzes vom 18. Dezember

1906, RGBl. Nr. 5/1907, betreffend die

Regelung des Apothekenwesens, wird verordnet

Im § 9 der Verordnung der Bundesministerien

für . soziale Verwaltung und für Inneres vom

23. Feber 1950, BGBl. Nr. 79, in der Fassung

der Verordnung vom 22. Feber 1954, BGBl.

Nr. 48, sind die Worte „31. März 1955" durch

die Worte „31. Dezember 1955" zu ersetzen.

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