Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
47_1948 AT

47. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1945.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 47. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1945.

Der Nationalrat hat beschlossen

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat

vorgelegten Bundesrechnungsabschluß für das

Verwaltungsjahr 1945 wird die Genehmigung

erteilt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →