479_1991
AT
479. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 479. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
1991_479_0 479. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)
Originalquelle öffnen
Auf Grund des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle,
BGBl. Nr. 222/1929, wird verordnet
Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und
II. Instanz, BGBl. Nr. 264/1951, zuletzt geändert
durch die Verordnung BGBl. Nr. 423/1991, wird
wie folgt geändert
Aufgehoben werden
1. im § 11 Abs. 1 Z 32 die Wendung „und
Geschäfte, die sich für den Gerichtsvorsteher
aus dem Ersuchen um Akteneinsicht ergeben"
sowie
2. im § 170 Abs. 2 der zweite Satz.