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479_1991 AT

479. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 479. Verordnung: Änderung der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz (Geo.)

Auf Grund des Art. VII der Sechsten Gerichtsentlastungsnovelle,

BGBl. Nr. 222/1929, wird verordnet

Die Geschäftsordnung für die Gerichte I. und

II. Instanz, BGBl. Nr. 264/1951, zuletzt geändert

durch die Verordnung BGBl. Nr. 423/1991, wird

wie folgt geändert

Aufgehoben werden

1. im § 11 Abs. 1 Z 32 die Wendung „und

Geschäfte, die sich für den Gerichtsvorsteher

aus dem Ersuchen um Akteneinsicht ergeben"

sowie

2. im § 170 Abs. 2 der zweite Satz.

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