Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
479_1984 AT

479. Beschluß Nr. 2/1984 des Gemischten Ausschusses EFTA/Spanien

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 479. Beschluß Nr. 2/1984 des Gemischten Ausschusses EFTA/Spanien

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/SPANIEN/DJC 2/84

(Gefaßt in der 7. Sitzung am 7. Juni 1984)

ANHANG P DES ÜBEREINKOMMENS Kundgemacht in BGBl. Nr. 245/1980

DER GEMISCHTE AUSSCHUSS hat,

gestützt auf Artikel 22 Absatz 3 des Übereinkommens,

der den Gemischten Ausschuß ermächtigt,

die Anhänge und Listen zum Übereinkommen

abzuändern,

im Hinblick auf die Verpflichtung des Gemischten

Ausschusses, vor Ende der ersten Etappe von

Anhang P die Verfahrensweise festzulegen, die für

die Beziehungen zwischen Portugal und Spanien in

der Folge maßgebend sein wird,

in Anbetracht dessen, daß Portugal und Spanien

übereingekommen sind, eine Übergangsperiode

vom 1. Juli 1984 bis zum 31. Dezember 1985 festzulegen,

um Anhang P den gegenwärtigen Bedingungen

entsprechend zu modifizieren, und daß

zwischen diesen beiden Ländern bilaterale Gespräche

zwecks Festlegung der Bestimmungen im

Gange sind, die während der Übergangsperiode

anzuwenden sind, alles im Hinblick auf ihren Beitritt

zu den Europäischen Gemeinschaften,

im Hinblick auf seinen Beschluß Nr. 1/1984,

BESCHLOSSEN

1. Die gegenwärtig im Rahmen der ersten Etappe

von Anhang P des Übereinkommens gültigen

Bestimmungen hinsichtlich des Warenverkehrs zwischen

Portugal und Spanien sind nach dem 1. Juli

1984 so lange weiter anzuwenden, bis der

Gemischte Ausschuß anderslautend beschließt,

jedoch nicht länger als bis zum 31. Oktober 1984.

2. Der Gemischte Ausschuß, der die während der

Übergangsperiode anzuwendenden Bestimmungen

festzulegen hat, wird vor dem 31. Oktober 1984

zusammentreten.

3. Der Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation

wird den Text dieses Beschlusses

bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →