479_1983
AT
479. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 479. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,
234/1971, 323/1975, 142/1980 und 365/1982, insbesondere
dessen §§ 6 und 47, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht
und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die
Lehrpläne für Berufsschulen in der Fassung der
Verordnungen BGBl. Nr. 506/1977 und 103/1982
wird wie folgt geändert
1. Im § 1 Z 1 ist nach der Anlage A/1/12 folgende Zeile anzufügen
„Belagsverleger: A/1/13".
2. Nach der Anlage A/1/12 ist die einen
Bestandteil dieser Verordnung bildende Anlage
A/1/13 einzufügen.