Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
479_1983 AT

479. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 479. Verordnung: Änderung der Lehrpläne für Berufsschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971, 323/1975, 142/1980 und 365/1982, insbesondere

dessen §§ 6 und 47, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht

und Kunst, BGBl. Nr. 430/1976, über die

Lehrpläne für Berufsschulen in der Fassung der

Verordnungen BGBl. Nr. 506/1977 und 103/1982

wird wie folgt geändert

1. Im § 1 Z 1 ist nach der Anlage A/1/12 folgende Zeile anzufügen

„Belagsverleger: A/1/13".

2. Nach der Anlage A/1/12 ist die einen

Bestandteil dieser Verordnung bildende Anlage

A/1/13 einzufügen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →