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479_1979 AT

479. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Strass im Zillertal und Reith im Alpbachtal

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 479. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Strass im Zillertal und Reith im Alpbachtal

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundess.traßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/

1978 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 171

Tiroler Straße wird im Bereich der Gemeinden

Strass im Zillertal und Reith im Alpbachtal wie

folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 37,15 (alt), überbrückt den Ziller bei

Fluß-km 0,61 und bindet bei km 36,66 (alt)

wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung

sowie bei den Gemeinden Strass im Zillertal und

Reith im Alpbachtal aufliegenden Planunterlagen

(Plan Nr. B 79-1526/1 im Maßstab 1 : 5000)

zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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