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479_1975 AT

479. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 479. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV)

Nach Mitteilungen der schweizerischen Regierung

haben folgende weitere Staaten das Zusatzprotokoll

zu den am 7. Feber 1970 in Bern

unterzeichneten Internationalen Übereinkommen

über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den

Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV),

BGBl. Nr. 744/1974, ratifiziert

Finnland, Irak, Irland, Marokko, Polen,

Rumänien, Schweden, Spanien.

Die Bundesrepublik Deutschland ist, gestützt

auf Art. IV des Zusatzprotokolls, diesem beigetreten.

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