479_1975
AT
479. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 479. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV)
1975_479_0 479. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zu den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV)
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilungen der schweizerischen Regierung
haben folgende weitere Staaten das Zusatzprotokoll
zu den am 7. Feber 1970 in Bern
unterzeichneten Internationalen Übereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und den
Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (CIV),
BGBl. Nr. 744/1974, ratifiziert
Finnland, Irak, Irland, Marokko, Polen,
Rumänien, Schweden, Spanien.
Die Bundesrepublik Deutschland ist, gestützt
auf Art. IV des Zusatzprotokolls, diesem beigetreten.