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478_1992 AT

478. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 478. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat Rumänien am 26. April 1991 seine Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (BGBl. Nr. 591/1989) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge wird Rußland als Vertragspartei dieses Zusatzprotokolls, dem die ehemalige Sowjetunion am 13. November 1990 beigetreten ist, angesehen.

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