478_1984
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478. Kundmachung: Notifikation der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 478. Kundmachung: Notifikation der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
1984_478_0 478. Kundmachung: Notifikation der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
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Nach Mitteilung der Regierung des Königreiches
der Niederlande hat die Bundesrepublik
Deutschland gemäß Artikel 25 lit. a des Übereinkommens
über die Zuständigkeit der Behörden und
das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des
Schutzes von Minderjährigen, BGBl. Nr. 446/
1975, folgendes notifiziert
Die gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Übereinkommens
erklärte Mitteilung wird geändert. Unter Ziffer
1 lit. a und b und Ziffer 2 lit. a und b wird das
Wort „Vormundschaftsgericht" durch die Wörter
„Vormundschaftsgericht", „Familiengericht" ersetzt.