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478_1984 AT

478. Kundmachung: Notifikation der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 478. Kundmachung: Notifikation der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen

Nach Mitteilung der Regierung des Königreiches

der Niederlande hat die Bundesrepublik

Deutschland gemäß Artikel 25 lit. a des Übereinkommens

über die Zuständigkeit der Behörden und

das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des

Schutzes von Minderjährigen, BGBl. Nr. 446/

1975, folgendes notifiziert

Die gemäß Artikel 11 Absatz 2 des Übereinkommens

erklärte Mitteilung wird geändert. Unter Ziffer

1 lit. a und b und Ziffer 2 lit. a und b wird das

Wort „Vormundschaftsgericht" durch die Wörter

„Vormundschaftsgericht", „Familiengericht" ersetzt.

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