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478_1981 AT

478. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 478. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird verordnet

Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates

der Europäischen Patentorganisation

vom 4. Juni 1981 zur Änderung der Ausführungsordnung

zum Europäischen Patentübereinkommen

(BGBl. Nr. 350/1979) hat dadurch zu erfolgen,

daß der Beschluß im Österreichischen Patentamt

(Wien 1, Kohlmarkt 8-10) zur Einsicht während

der Amtsstunden aufgelegt wird.

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