478_1981
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478. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 478. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
1981_478_0 478. Verordnung: Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
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Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
wird verordnet
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates
der Europäischen Patentorganisation
vom 4. Juni 1981 zur Änderung der Ausführungsordnung
zum Europäischen Patentübereinkommen
(BGBl. Nr. 350/1979) hat dadurch zu erfolgen,
daß der Beschluß im Österreichischen Patentamt
(Wien 1, Kohlmarkt 8-10) zur Einsicht während
der Amtsstunden aufgelegt wird.