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478_1973 AT

478. Vereinbarung zur Ergänzung der Anlage II zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 478. Vereinbarung zur Ergänzung der Anlage II zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr

Der Bundesminister für Finanzen der Republik

Österreich

und

der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik

Deutschland

haben auf Grund von Artikel 16 Absatz 2 des

Vertrages vom 6. September 1962 zwischen der

Republik Österreich und der Bundesrepublik

Deutschland über Zollerleichterungen im kleinen

Grenzverkehr und im Durchgangsverkehr folgendes

vereinbart

Artikel 1

Das Verzeichnis der Durchgangsstrecken (Anlage

II zum Vertrag) wird wie folgt ergänzt

1. Im Unterabschnitt „Straßenverkehr" des

Abschnittes A wird eingefügt

a) nach der Durchgangsstrecke unter Nr. 5

„5 a. Oberjoch—Tannheim—Fallmühle",

b) nach der Durchgangsstrecke unter Nr. 9

„9 a. Oberaudorf—Niederndorf—Walchsee—

Kössen—Schleching",

c) nach der Durchgangsstrecke unter Nr. 12

„12 a. Sachrang—Wàlchsee—Kössen—Reit im

Winkl

12 b. Sachrang—Walchsee—Kössen—Schleching

12 c. Schleching—Kössen—Reit im Winkl".

2. Im Unterabschnitt „Straßenverkehr" des

Abschnittes B wird eingefügt

nach der Durchgangsstrecke unter Nr. 6

„6 a. Hinterriß—Vorderriß—Neu Fall—Bächental".

Artikel 2

Diese Vereinbarung tritt am 1. Oktober 1973

in Kraft.

GESCHEHEN zu Wien, am 16. August 1973

in zwei Urschriften.

Für den Bundesminister für Finanzen der Republik

Österreich

Walter Wallentin

Für den Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik

Deutschland

Hans Hutter

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